Die Gebührenordnung ist Bestandteil der Satzung
1. Der Mitgliedsbeitrag wird wie folgt festgesetzt:
(gültig ab 1.1.2007) |
Aufnahmegebühr (inkl. Pass) |
monatlicher Beitrag |
|
Euro |
Euro |
Kinder bis einschl. 14. Jahre
Jugendliche bis einschl. 20 Jahre
Erwachsene
Familienbeitrag
Passive |
10,00
14,00
20,00
25,00
20,00 |
7,50
9,50
11,00
17,50
4,00 |
Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht mindestens 60,--Euro/Jahr (Behörden, Betriebe, Einzelpersonen) |
2. In der Aufnahmegebühr ist die Gebühr für einen Pass in der aktiven Sparte enthalten. Sollten weitere Pässe benötigt werden (Verlust, Belegung mehrerer Sparten usw.), so müssen diese vom Mitglied selbst bezahlt werden.
3. Die Kosten für die Verbandsumlage (Jahressichtmarke) sind im Jahresbeitag bereits enthalten. Neue Mitglieder erhalten bei Eintritt bis 30.06. des Jahres die erste Jahressichtmarke kostenfrei. Bei Eintritt nach dem 30.06. trägt das neue Mitglied die Kosten für die erste Jahressichtmarke selbst. Jedes Mitglied erhält nur eine Jahressichtmarke für seine Hauptsparte. Werden Jahressichtmarken weiterer Sparten benötigt, so müssen diese vom Mitglied selbst bezahlt werden. Mitglieder der Abteilung Kinderturnen, Passive und Arbeitslose erhalten keine Jahressichtmarken!
4. Funktionäre und vom Gesamtvorstand bestimmte Übungsleiter sind beitragsfrei.
5. Im Familienbeitrag eingeschlossen sind Ehepaare, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
6. Alle Beiträge (auch Aufnahmegebühr und zusätzliche Jahressichtmarken) werden, zur Verringerung der Kosten, halbjährlich oder jährlich im Bankeinzugsverfahren erhoben.
7. Erklärungen und Begründungen für eine Beitragbefreiung müssen schriftlich über den jeweiligen Abteilungsleiter an den Kassier weitergereicht werden.
8. Die Mitgliederversammlung des Budo-Clubs-Eckental e.V. hat am 02.03.2005 dieser Gebührenordnung zugestimmt.
Der Vorstand